Staatliche Zuschüsse & Weiterbildung

Zuschüsse für Ihr digitales Büro und die Schulung Ihres Teams.

Was der Staat übernimmt, was nicht, und wer den Antrag stellt.

Länderprogramme wie der Digitalbonus Bayern und die Bundesagentur für Arbeit unterstützen Digitalisierung und Weiterbildung mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die Höhe hängt von Bundesland und Betriebsgröße ab.

Die Umstellung auf ein digitales Büro und moderne KI-gestützte Abläufe muss kein hohes finanzielles Wagnis sein. Durch Programme wie den Digitalbonus Bayern und das Qualifizierungschancengesetz übernimmt der Staat einen Teil der Investitions- und Weiterbildungskosten. Den Antrag stellt Ihr Betrieb selbst, beim Digitalbonus Bayern über sein ELSTER-Unternehmenskonto; wir liefern Angebot, Leistungsbeschreibung und Nachweise in der Form, die die Förderstelle verlangt. Fördermittelberatung im Sinne des RDG erbringen wir nicht.

Stand der Förderdaten:

Förder-Check für Ihren Betrieb

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Die 3 wichtigsten Förderbausteine

Digitalbonus Bayern

Landesprogramm, Laufzeit bis 31.12.2027.

Zuschuss: 50 % der förderfähigen Kosten. Digitalbonus Standard bis 7.500 EUR, Digitalbonus Plus bis 30.000 EUR bei besonderem Innovationsgehalt.

Was gefördert wird: Einführung von Software und Systemen (ERP, CRM, DMS, Prozessautomatisierung), IT-Sicherheit, Datenmigration.

Für wen: Betriebe mit Sitz in Bayern, 3 bis 49 Mitarbeitende (Standard) bzw. bis 249 (Plus). Antrag nur über das ELSTER-Unternehmenskonto; Kontingent je Monat, Antragsfenster bei der Förderstelle prüfen.

Andere Bundesländer: eigene Programme mit anderen Sätzen (Beispiel Sachsen, Niedersachsen); die Bundesprogramme Digital Jetzt und go-digital sind ausgelaufen (31.12.2023 bzw. 31.12.2024), ein Nachfolger des Bundes existiert Stand nicht.

Qualifizierungschancengesetz

Bundesagentur für Arbeit.

Zuschuss: Bei Betrieben unter 10 Beschäftigten bis zu 100 % der Lehrgangskosten und bis zu 75 % Arbeitsentgeltzuschuss während der Schulung. Bei 10 bis 249 Beschäftigten geringere Sätze (§ 82 SGB III), die Entscheidung trifft die Agentur für Arbeit im Einzelfall.

Was gefördert wird: Gezielte Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter im Umgang mit neuen digitalen Werkzeugen, KI-Assistenz und mobiler Datenerfassung.

Rechtsgrundlage: Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung.

Nutzen: Ihre Mitarbeiter lernen, das neue digitale Büro sicher zu bedienen, während der Staat die Weiterbildung bezuschusst.

BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen

Richtlinie bis 31.12.2026.

Zuschuss: 50 % von maximal 3.500 EUR Beratungskosten (bis 1.750 EUR) in den alten Bundesländern, 80 % (bis 2.800 EUR) in den neuen Bundesländern.

Was gefördert wird: Beratung durch beim BAFA registrierte Beraterinnen und Berater. METLAGO ist kein registrierter BAFA-Berater; das Routine-Audit ist kostenfrei und wird nicht über BAFA abgerechnet. Wer eine geförderte Prozessberatung wünscht, kann sie mit einem registrierten Berater durchführen und die Ergebnisse in den Pilotbetrieb einbringen.

Wichtig: Die Förderregeln

Keine Förderung ohne formalen Vorab-Antrag

  1. Antrag vor Vertragsunterzeichnung. Der Förderantrag wird vor Projektbeginn und vor Unterschrift des Hauptvertrags gestellt, beim Digitalbonus Bayern über das ELSTER-Unternehmenskonto des Betriebs.
  2. Warten auf den Zuwendungsbescheid. Erst nach offiziellem Erhalt des Förderbescheids starten Entwicklung und Einführung.
  3. Keine rückwirkende Förderung. Bereits begonnene Projekte sind von der Förderung ausgeschlossen. Unser Angebot enthält die Angaben, die die Förderstelle für den Antrag verlangt; Fristen und Bescheid bleiben Sache des Betriebs und der Förderstelle.

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